Ein 48-jähriger Taxifahrer in Wien wurde kürzlich zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er bei verschiedenen Gelegenheiten drei Frauen sexuell missbraucht hat. Unseren Quellen zufolge war eines der Mädchen, die von dem Taxifahrer belästigt wurden, zum Zeitpunkt der Tat minderjährig. Auch Vergewaltigung wurde im Gerichtsprozess erwähnt.
Sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer
Gegen den Taxifahrer wurden von der Wiener Justiz drei separate Anklagen wegen sexueller Übergriffe erhoben:
Der erste der drei Übergriffe ereignete sich bereits 2010, als der Mann ein betrunkenes junges Mädchen zurück zu ihrer Wohnung fuhr. Offenbar vergaß das junge Mädchen, die Tür hinter sich abzuschließen, und der Taxifahrer folgte ihr. Der Mann betrat das Schlafzimmer des Mädchens und soll sie angegriffen haben. Vor Gericht erklärte der Mann, dass er sich nicht daran erinnern könne, was in jener Nacht geschah.
Der zweite Übergriff ereignete sich ein Jahr später im Jahr 2011, als er eine 16-jährige Minderjährige nach Hause fuhr. Laut dem Mann hielten sie während der Fahrt Händchen und küssten sich spontan, als er an einer roten Ampel anhielt. Angeblich fragte das junge Mädchen den Mann, ob er ein Kondom habe, bevor sie Sex hatten. Auf Nachfrage vor Gericht bestritt der Taxifahrer, dass er wusste, dass das Mädchen zum Zeitpunkt des Vorfalls minderjährig und Jungfrau war.
Der dritte Übergriff ereignete sich 2017, als er versuchte, einem 24-jährigen betrunkenen Mädchen während der Fahrt nach Hause die Unterhose auszuziehen. Das Mädchen war betrunken und halb bewusstlos, wurde aber durch das laute Stöhnen des Taxifahrers alarmiert. Sie stieß den Taxifahrer von sich weg und verhinderte so weitere Übergriffe.
Taxifahrer in Wien zu 8 Jahren Haft verurteilt
Unseren Quellen zufolge wurde der betreffende Taxifahrer zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Neben den Anklagen wegen sexueller Übergriffe stahl der Mann auch Geld von den Mädchen, weshalb er auch wegen Diebstahls angeklagt wurde. Der Taxifahrer muss eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Quellen deuten darauf hin, dass weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil zufrieden waren.
- Quelle: rosenheim24.de
