Ebenfalls in zweiter Instanz wurde ein Oberbayer wegen sexueller Nötigung einer Prostituierten verurteilt. Das Berufungsverfahren vor dem Amtsgericht Traunstein endete mit einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Nebenkläger und Gericht.
Der Rosenheimer Landgerichtshof verurteilte den 41-Jährigen im Januar zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft ohne Bewährungsmöglichkeit. Zu den Vorwürfen hatte der Angeklagte damals geschwiegen. Diesmal durfte er am Prozess teilnehmen.
Rosenheimer hatte geplant, im August 2020 eine 45-jährige Prostituierte in seiner Wohnung zu sehen, jetzt steht es fest. Es gab auch gegenseitigen Sex. Nach einem Positionswechsel entfernte der Mann jedoch das Kondom. Der Ausdruck „Stealthing“ bezieht sich auf das Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs. Der Name leitet sich vom englischen Wort für Täuschung oder Heimlichkeit ab. Weil die Dame sich daraufhin angezogen und versucht habe, die Wohnung zu verlassen, habe der 41-Jährige sie gejagt und Gewalt angewendet, so das Urteil des Gerichts. Der Frau gelang jedoch die Flucht.
Die Vergütung wurde überprüft
Die Person wurde zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus ließ das Gericht den Vergewaltigungsvorwurf nach § 154 StPO außer Betracht, da dieser im Vergleich zu den anderen Anklagepunkten geringfügig sei.
Außerdem bestätigte das Gericht die Entschädigung der Prostituierten in Höhe von 3000 Euro. „Meine Mandantin ist erleichtert, dass sie nicht noch einmal vor Gericht aussagen muss und die Berufungskammer dem Schmerzensgeld zugestimmt hat“, sagte der Anwalt des Opfers, Philipp Pruy, nach der Entscheidung.
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