Bordellbetreiber im Aargau wegen Ausbeutung von Sexarbeiterinnen angeklagt

Drei Personen stehen vor dem Bezirksgericht Aargau wegen des Vorwurfs der Ausbeutung von illegalen chinesischen Sexarbeiterinnen. Zu den Angeklagten gehören eine 50-jährige Chinesin, die mehrere Bordelle besitzt, ihr 59-jähriger Schweizer Partner und eine 59-jährige Schweizer Sekretärin, die bei ihnen angestellt ist. Die Angeklagten beschäftigten wissentlich chinesische Sexarbeiterinnen, die sich illegal in der Schweiz aufhielten. Anstatt legale Aufenthaltsgenehmigungen zu sichern, stellten sie den Frauen gefälschte Identitätsdokumente anderer asiatischer Frauen zur Verfügung.

Die Sexarbeiterinnen mussten Kautionen für die gefälschten Ausweise, monatliche Mieten und einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen zahlen. Dieses System soll den Angeklagten innerhalb von nur fünf Jahren etwa 340.000 Schweizer Franken eingebracht haben. Die Angeklagten haben alle Anklagen zurückgewiesen. Ein Urteil wird innerhalb einer Woche erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine dreijährige Gefängnisstrafe und Abschiebung für die chinesische Bordellbesitzerin, während der Schweizer Partner und die Sekretärin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt werden könnten.

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