Berliner Bordell-Razzia-Streit: Die Schadensersatzklage des „Artemis“-Betreibers nimmt weiterhin Gerichtsverfahren in Anspruch

Ende der ersten Novemberwoche wurde ein Vergleichsangebot des Kammergerichts Berlin abgelehnt . Dutzende Polizisten untersuchten das beträchtliche Bordell im April 2016.

Eine Schadensersatzklage der Eigentümer des Berliner Riesenbordells „Artemis“ beschäftigt das Gericht seit mehr als sechs Jahren. Nach mehr als drei Stunden herausfordernder Diskussionen wurde ein Vergleichsvorschlag des Kammergerichts Berlin abgelehnt.

Am Ende war die Berliner Regierung bereit, frühere Ansprüche auf die Untersuchung zurückzuziehen. Die Entschädigung für die Betreiber, die an eine Gruppe gespendet werden sollte, die krebskranken Kindern hilft, wurde jedoch nicht vereinbart. Daher ist der Ausgang des Verfahrens wieder einmal völlig unvorhersehbar.

Das Bordell wurde von Hunderten von Polizeibeamten durchsucht

Am 14. April 2016 wurde das Bordell im Berliner Stadtteil Halensee von Hunderten Polizisten durchsucht. Viele Verdächtige wurden in Gewahrsam genommen. Anschließend diskutierte die Staatsanwaltschaft unter anderem Verbindungen zur organisierten Kriminalität.

Die Anschuldigungen begannen jedoch auseinanderzufallen. Das Landgericht Berlin lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Verfolgung Ende 2018 ab. Die beiden Bordellbesitzer reichten daraufhin Klage ein und forderten mindestens 200.000 Euro Schadensersatz. Sie hatten materiellen Schaden erlitten und waren öffentlich zu Unrecht beschuldigt worden. Sie wurden auch für kurze Zeit in Haft gehalten.

Das Berufungsgericht wies in den vergangenen Monaten darauf hin, dass dem Staat Fehler unterlaufen seien und eine Entschuldigung und ein finanzieller Ausgleich notwendig seien. Das Gericht riet dem Land Berlin, den Konflikt friedlich zu lösen. 50.000 Euro soll der Staat einer gemeinnützigen Organisation statt Schadensersatz zahlen.

Während der Verhandlungen wurde dieser Betrag weiter gesenkt; am Ende waren es rund 25.000 Euro. Doch hier hapert es mit dem letzten Vergleich: Nach einem Telefonat mit der Justizverwaltung des Senats kündigt ein Vertreter an, dass nur 10.000 Euro gezahlt würden.

Die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf empörte sich und kommentierte: „Das deutet darauf hin, dass die gesamte mündliche Verhandlung völlig nutzlos ist.“ Sie stellte diesbezüglich die Haltung des Berliner Senats in Frage. An den Verhandlungen muss ein Entscheidungsträger des Landes Berlin teilnehmen.

Früher haben wir geschrieben

In unserem dazugehörigen Artikel aus dem Jahr 2018 haben wir geschrieben, dass das Landeskriminalamt versucht hat zu beweisen, dass die Sexclubbesitzer ihr Geschäft seit 2016 nicht legal betrieben haben.

Im Jahr 2016 überfielen über 900 Polizisten den Club und nahmen die beiden Besitzer und vier Barkeeperinnen fest. Die Haftbefehle wurden aufgrund der Aussagen eines Mädchens ausgestellt, das in Artikeln arbeitete.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel: Anklage gegen FKK Artemis in Berlin abgewiesen