Razzia gegen mutmaßliches Bordell endet mit überraschender Wende
Die Besitzerin erotischer Betriebe in der Schweiz wurde wegen Verstoßes gegen COVID-Vorschriften und möglichen Betriebs eines nicht lizenzierten Bordells strafrechtlich verfolgt. Doch aufgrund von Fehlern bei der Beweissammlung kam sie mit einem blauen Auge davon.
Sie betrieb ein Sexgeschäft während der COVID-Pandemie
Die Polizei durchsuchte das Etablissement der Frau im März 2020, nachdem sie Hinweise auf verdächtige Aktivitäten erhalten hatte. Sie fand Frauen ohne Arbeitserlaubnis, gefälschte Ausweise und Beweise für laufende Geschäfte während des COVID-Lockdowns, als solche Einrichtungen geschlossen waren.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Frau, Frauen illegal ins Land gebracht, sie untergebracht und von ihrer Prostitution profitiert zu haben. Sie forderten eine bedingte Haftstrafe, eine Geldstrafe und Abschiebung.
Aber die Wendung? Der Richter entschied, dass alle von der Polizei gesammelten Beweise unbrauchbar waren, weil sie das Recht der Frau auf rechtliche Vertretung verletzten. Ohne diese Beweise brach die Anklage zusammen, und die Frau wurde von allen Anklagepunkten außer Verstoß gegen COVID-Beschränkungen freigesprochen.
Für das Offenhalten ihres Geschäfts während des Lockdowns erhielt sie eine bedingte Geldstrafe. Trotz der anfänglichen Verdachtsmomente hatte die Frau letztendlich minimale Konsequenzen zu tragen. Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung ordnungsgemäßer rechtlicher Verfahren und wie scheinbar kleine Fehler sich erheblich auf kriminelle Ermittlungen auswirken können.
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