Eine rumänische Prostituierte musste sich in Graz vor Gericht verantworten, weil sie positiv auf Gonorrhoe getestet worden war, aber weiterhin ihre Dienste in einem Laufhaus in der Stadt anbot. Sie wurde bei einer Polizeirazzia festgenommen, nachdem sie ihr Gesundheitszeugnis nicht vorlegen konnte, das in Österreich für alle Sexarbeiterinnen vorgeschrieben ist.
Sie übernahm die volle Verantwortung für ihr Handeln
Vor Gericht räumte der Anwalt der Frau ein, dass es ein Fehler gewesen sei, die Arbeit fortzusetzen, während sie infiziert war, und dass sie die volle Verantwortung für ihr Handeln übernommen habe. Der Anwalt erklärte auch, dass die Frau zum Zeitpunkt der Polizeirazzia bereits von der Infektion geheilt war. Die Sexarbeiterin wurde außerdem zu einer Geldstrafe von 630 Euro verurteilt.
Der Leiter des Bordells wurde ebenfalls angeklagt, weil er der Frau ein Zimmer vermietet haben soll, obwohl er wusste, dass sie infiziert war.
Er wurde jedoch freigesprochen, nachdem der Richter entschieden hatte, dass es keine Beweise dafür gab, dass er die Frau an der Arbeit hätte hindern können.
In Graz werden alle Sexarbeiterinnen alle sechs Wochen auf Gonorrhöe und alle 12 Wochen auf HIV und Syphilis getestet.
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