Ein hochrangiger Priester verführte junge Leute in seinem Schlafzimmer zum Sex mit Kunden, während er sie in seinem Fürther Wohnsitz missbrauchte. Wie jetzt bekannt wurde, war der Mann zuvor vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen schwerer Zwangsprostitution, sexueller Nötigung und anderer Delikte zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Täter wurde noch nie festgenommen.
Seit dem 25. August gilt die Entscheidung als rechtskräftig. Der Fall wurde ursprünglich von der Presse in Nürnberg behandelt. Es handelt sich laut Kirchenbüchern um einen Priester aus dem Bistum Regensburg, aber Fürth ist Mitglied des Erzbistums Bamberg. Andre Hermany, Dekan der Stadt Fürth, sprach in seiner ersten Antwort von einer „ekelhaften Situation“. Gleichzeitig attackierte er die kircheninterne Informationspolitik. Auf Nachfrage der Katholischen Nachrichtenagentur sagte er, er habe erst am Wochenende über das Magazin (KNA) davon erfahren. Seit Juli 2015 befindet sich der Pfarrer aus gesundheitlichen Gründen im Kurzurlaub, wie die Pressestelle des Bistums Regensburg mitteilte. Er konnte nun frei entscheiden, wo er leben wollte.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden Straftaten begangen
Die Straftaten seien in den Jahren 2019 und 2020 begangen worden, hieß es in dem Urteil. Daher behauptete der Priester, ein junger Mann zu sein, und nahm an wichtigen Gay-Dating-Sites teil. Er sagte, seine Ziele seien es, „das Interesse der Jungs zu wecken“, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie dazu zu bringen, ihn zu besuchen und Sex mit ihm zu haben. Das sei ihm nicht genug, so der Gerichtsbeschluss: „Er wollte sie als Prostituierte gewinnen, die er wie ein Zuhälter oder ein Bordell ‚bewirtschaftet‘ und deshalb auch Geld verdienen, indem er sein Schlafzimmer an seine Escorts vermietet.“ Jede Prostituierte musste ihm dafür 25 Euro Miete zahlen. Er zeichnete heimlich sexuelle Handlungen auf, um seine Sammlung von Pornografie zu erweitern. In 14 Fällen sah das Gericht dies als begründet an.
Am 16. Juni 2021 war der Täter bereits einmal vom Amtsgericht Fürth für schuldig befunden worden. Im Berufungsverfahren reduzierte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Strafe um vier Monate. Ende August 2020 wurde der Priester in Untersuchungshaft genommen. Polizisten entdeckten ihn bei dem Versuch, bei der Durchsuchung seiner Fürther Wohnung Datenträger mit Kinder- und Jugendpornografie die Toilette hinunterzuspülen. Dafür musste er vier Monate im Gefängnis verbringen. Der Priester gab seinen Fehler zu, aber ohne Beratung bleibt er in Gefahr.
Die Regensburger Diözesanleitung sei am 5. Oktober 2020 von der Kriminalpolizei über die Vorwürfe informiert worden, behauptet Pressesprecher Stefan Groß. Vier Tage später wurden vorläufige kanonische Verfahren eingeleitet, und Rom wurde über die Situation informiert. Da sich der Pfarrer bereits in Haft befand und der Seelsorgedienst nicht beeinträchtigt war, sah er hierfür keine Notwendigkeit. Es ist jedoch beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Opferbeirat nach potenziellen Opfern zu suchen. Generalvikar Roland Batz schickt einen Brief.