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Kölner Polizeiaktion: Todesfall bei Taser-Anwendung führt zu Untersuchung

Wir sind auf einen faszinierenden Artikel auf focus.de gestoßen und möchten die Details gerne mit unseren Lesern teilen. Der Artikel behandelt einen aktuellen Vorfall in der Kölner Altstadt, bei dem ein Mann während eines Polizeieinsatzes unter Verwendung einer Elektroschockpistole tragisch ums Leben kam.Die Ermittlungen zu diesem Vorfall sind derzeit in vollem Gange, da die Identität des verstorbenen Mannes unbekannt ist.

Alles begann, als der verdächtigte Mann eine Prostituierte in ein Bordell in der Kölner Altstadt besuchte. Als jedoch die Zeit gekommen war zu bezahlen, brach ein Streit aus. Das Problem bestand darin, dass er nicht genügend Euro in der Tasche hatte, um die Transaktion zu decken.

„Da die Frau nicht bereit war, Zahlungen in ausländischer Währung zu akzeptieren, drängte der Kunde sie aus dem Zimmer, schloss sich ein, verursachte einen Aufstand und beschädigte die Möbel“, erklärte Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, gegenüber EXPRESS.de am Montag.

In ihrer Not rief die Prostituierte die Polizei um Hilfe. Anschließend verschaffte sich die Polizei Zugang zum Zimmer und setzte laut Bremer „letztendlich eine Elektroschockpistole, den sogenannten Taser, zu ihrer eigenen Sicherheit ein“. Immer wenn ein Taser verwendet wird, wird automatisch ein Rettungsdienst alarmiert. Sie forderten einen Notarzt an, da der Kunde weiterhin aufgebracht war. Der Notarzt verabreichte dem Mann Medikamente, aber kurz darauf brach er zusammen und verstarb einige Stunden später im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Todesuntersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob es konkrete Anzeichen für strafrechtliche Fahrlässigkeit seitens der Polizei oder des medizinischen Personals im Zusammenhang mit dem Tod des Mannes gibt. Ulrich Bremer erklärte: „Zu diesem Zweck werden alle potenziellen Zeugen, sowohl männlich als auch weiblich, befragt, und zusätzliches Beweismaterial wie Aufnahmen von Polizeikörperkameras wird ausgewertet.“ Besondere Aufmerksamkeit wird der Durchführung aller erforderlichen forensischen Untersuchungen zur Klärung der Todesursache gewidmet.

Nach Informationen von express.de könnte der verstorbene Mann unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben. Eine Obduktion wurde angeordnet. Aus Gründen der Neutralität hat die Polizei Bonn die Ermittlungen in Absprache mit der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen. Die Richtlinien der Polizeibehörde Nordrhein-Westfalen (NRW) besagen, dass ein Taser nur für „statische Einsatzsituationen“ geeignet ist, wenn eine Person noch nicht angegriffen hat, aber kurz davor zu stehen scheint.

„Die Verwendung der Elektroschockpistole sollte darauf abzielen, bestimmte Körperregionen zu vermeiden“, so die Vorschrift, einschließlich des Kopfes, des Halses, der Herzregion und des Genitalbereichs. Die Verwendung des Tasers bei älteren Menschen, schwangeren Frauen oder Kindern unter 14 Jahren wird nicht empfohlen. Darüber hinaus sollte die Verwendung des Tasers vermieden werden, wenn sich in der Nähe Bystander befinden. Wenn bei dem Einsatz ein Polizeihund anwesend ist, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass er nicht die Person beißt, die getasert wird, und selbst keinen Stromschlag erhält.

Der Taser wurde erst im Jahr 2021 in einigen Polizeibehörden als Einsatzmittel eingeführt, und diese Geräte bleiben ein Thema politischer Kontroversen. Laut dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) bis einschließlich September dieses Jahres 1056 Mal ein Taser gezogen, wobei in 853 Fällen nur die „reine Androhung“ erfolgte.

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