Zuhälterprozess in Wien: Venezolanische Frauen geraten vor Gericht aneinander

Ein Gericht in Wien hat ein Paar freigesprochen, das beschuldigt wurde, eine venezolanische Frau zur Prostitution gezwungen und ihr Geld genommen zu haben. Der Fall beinhaltete schwere Vorwürfe der Zuhälterei, Nötigung und finanziellen Ausbeutung.

Die Klägerin, Vanessa, 32, sagte vor Gericht aus, sie sei mit dem Versprechen einer Kellnerinnen-Stelle nach Österreich gelockt worden. Stattdessen sei sie von derselben Gruppe, die ihre Reise organisiert hatte, zur Prostitution gezwungen worden.

Nachdem sie diese Gruppe verlassen hatte, kontaktierte sie Daniela, 22, eine ebenfalls aus Venezuela stammende ehemalige Miss-Venezuela-Kandidatin, und bat um eine Unterkunft. Daniela lebte zu dieser Zeit mit ihrem Freund Ahmed in Wien.

Vom Jobangebot zur Sexarbeit

Vanessa sagte aus, sie sei aus Venezuela gereist in der Annahme, als Kellnerin zu arbeiten. Einmal in Wien angekommen, sei sie unter Druck gesetzt worden, als Sexarbeiterin zu arbeiten.

Sie brach später die Verbindung zu der Gruppe ab, die sie als ausbeuterisch beschrieb, und gab an, mit etwa 1.700 Euro und ohne Unterkunft dazustehen.

Daraufhin kontaktierte sie Daniela über Instagram. Die beiden Frauen kannten sich aus Schönheitswettbewerbs-Kreisen in Venezuela.

Vanessa fragte, ob sie für zwei Wochen in der Wohnung von Daniela und Ahmed bleiben könne.

Daniela bestätigte, dass sie 2017 bereits in der Wiener Sexindustrie gearbeitet hatte und Verbindungen zu Sexclubs in der Stadt besaß.

Sie sagte vor Gericht aus, sie habe Vanessa vor den Realitäten der Arbeit in Österreich gewarnt und dass die Erfahrung für sie nicht positiv gewesen sei.

Unterschiedliche Versionen des Geschehens

Laut Daniela entschied sich Vanessa dafür, während ihres Aufenthalts in ihrer Wohnung weiter als Prostituierte zu arbeiten. Daniela sagte, sie habe bei der Organisation von Terminen geholfen, da sie noch Kontaktinformationen aus einer Publikation namens Kontakt-Bazar hatte. Sie gab zu, im Gegenzug für die Vermittlung von Kunden 30 Prozent von Vanessas Einnahmen verlangt zu haben.

Daniela sagte vor Gericht aus, dass Vanessa während der zwei Wochen ihres Aufenthalts in der Wohnung acht Kunden hatte. Sie sagte, die Kunden zahlten üblicherweise 80 Euro für eine halbe Stunde oder 150 Euro für eine Stunde.

Vanessa gab eine ganz andere Darstellung ab. Sie behauptete, sie sei verpflichtet gewesen, 60 Euro pro Tag Miete zu zahlen, um in der Wohnung zu bleiben, und Daniela habe sie unter Druck gesetzt, weiter als Sexarbeiterin zu arbeiten, um die Miete bezahlen und ihre Ersparnisse behalten zu können. Sie behauptete außerdem, das Paar habe ihr gesamtes verdientes Geld genommen.

Ahmed sagte vor Gericht aus, er sei kaum in die Situation involviert gewesen. Er sagte, die Wohnung laufe auf seinen Namen, aber er spreche kein Spanisch und habe keine direkte Kommunikation mit Vanessa gehabt. Er bestritt, sie um Miete gebeten oder Geld von ihr genommen zu haben.

Nachrichten als Beweismittel vorgelegt

Während des Prozesses wurden WhatsApp-Nachrichten zwischen Vanessa und Daniela als Beweismittel vorgelegt. Vanessa erklärte, dass alle Vereinbarungen über WhatsApp besprochen wurden.

Der Richter stellte jedoch fest, dass die Nachrichten weder Drohungen noch klare Anzeichen von Nötigung enthielten. Stattdessen beinhalteten sie hauptsächlich Erinnerungen an Termine mit Kunden.

Das Gericht hinterfragte auch Unstimmigkeiten in Vanessas Aussage, insbesondere bezüglich der Anzahl der Kunden, die sie nach eigenen Angaben empfangen hatte, und der Details ihrer finanziellen Situation.

Vanessa verließ Österreich im März 2018 mit einem Rückflugticket, das sie zuvor gekauft hatte. Sie kehrte später im Mai 2019 nach Österreich zurück. Im Januar 2020 reichte sie eine Strafanzeige gegen Daniela und Ahmed ein.

Gericht stellt keine Nötigung fest

Der Fall wurde von Richter Daniel Schmitzberger geleitet. Nach Anhörung der Aussagen beider Seiten und Prüfung der Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise für Nötigung oder Zuhälterei gab.

Der Richter verwies auf Widersprüche in Vanessas Aussagen und entschied, dass die Vorwürfe nicht belegt werden konnten. Daniela und Ahmed wurden von allen Anklagen im Zusammenhang mit dem Zwang zur Prostitution oder der Entnahme von Vanessas Einnahmen freigesprochen.

Das Urteil bedeutet, dass das Gericht keine strafrechtlich relevante Nötigung in diesem Fall als bewiesen ansah.