Ungarische Frau wegen mutmaßlicher Zuhälterei und Menschenhandel vor Gericht

Eine 45-jährige Ungarin steht vor dem Landgericht Feldkirch in Vorarlberg. Ihr wird vorgeworfen, an der Zuhälterei, dem Frauenhandel über Grenzen hinweg zur Prostitution und der Freiheitsberaubung beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass die Angeklagte gezielt Frauen in Ungarn durch Online-Anzeigen ansprach, um ihnen Arbeit als Prostituierte in Vorarlberg anzubieten.

Das Angebot beinhaltete freie Unterkunft und Arbeitsmittel im Gegenzug für die Hälfte ihres Verdienstes. Eine Freundin der Angeklagten nahm das Angebot an, stellte jedoch bei ihrer Ankunft fest, dass die Realität ganz anders war.

Vorwürfe und Verteidigung

Als das Opfer in Vorarlberg ankam, sagte sie, dass die versprochenen Arbeitsmittel, wie Kondome, nicht bereitgestellt wurden. Außerdem habe die Angeklagte angeblich mehr Geld von ihrem Verdienst genommen als vereinbart, was zu finanzieller Ausbeutung führte.

Als das Opfer äußerte, dass sie nach Ungarn zurückkehren wolle, soll die Angeklagte sie angeblich in der Wohnung eingesperrt haben, um sie an der Abreise zu hindern.

Das Opfer rief vom Balkon aus um Hilfe, was die Aufmerksamkeit der Anwohner erregte. Dies führte zu einer Rettungsaktion, bei der die Behörden das Opfer befreiten und die Angeklagte festnahmen.

Vor Gericht plädierte die Angeklagte auf nicht schuldig. Sie behauptete, sie habe ihrer Freundin lediglich eine Unterkunft angeboten, nachdem die geplanten Arbeiten in der Schweiz nicht geklappt hatten.

Die Angeklagte gab zu, Anzeigen geschaltet zu haben, um Frauen zu finden, sagte aber, dass der ursprüngliche Plan gewesen sei, dass das Opfer in der Schweiz und nicht in Österreich arbeiten würde.

Sie bestritt auch, das Opfer eingesperrt zu haben, und sagte, das Opfer habe einen Schlüssel zur Wohnung gehabt und die Rettung sei unnötig gewesen.

Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt, und mehrere Zeugen, darunter das Opfer, werden aussagen. Sollte die Angeklagte schuldig gesprochen werden, drohen ihr bis zu fünf Jahre Haft. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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