Mann wegen Angriffs auf junge Frau in Wien verurteilt

Ein 36-jähriger Mann wurde zu 20 Monaten Haft verurteilt, von denen fünf Monate sofort zu verbüßen sind, weil er im Juli 2023 eine 22-jährige Frau verfolgt, angegriffen und in ihre Wohnung eingebrochen hatte. Das Opfer leidet immer noch unter den schweren traumatischen Folgen des Vorfalls.

Er folgte ihr von der U-Bahn-Station Ottakring

Am 6. Juli 2023 kehrte die junge Frau nach einer Nachtschicht nach Hause zurück und bemerkte, dass der Mann sie von der U-Bahn-Station Ottakring bis zu ihrem Wohnhaus verfolgte. Sie dachte sich zunächst nichts dabei und hielt ihm sogar die Tür auf. Im Aufzug drückte der Mann jedoch keinen Knopf für eine Etage, was sie misstrauisch machte. Später folgte er ihr bis vor ihre Wohnungstür, drängte sie hinein und griff sie an.

Obwohl sie um Hilfe schrie, hörte niemand sie. Der Mann schlug sie und drückte sie zu Boden. Zunächst dachte das Opfer, er wolle sie ausrauben, und bot ihm Geld an. Doch der Mann verlangte nach Sex. Plötzlich hielt er inne, sagte: „Was mache ich hier überhaupt?“ und verließ die Wohnung. Später erkannte das Opfer ihn auf einem von der Polizei veröffentlichten Foto, woraufhin sich der Täter stellte.

Der Angreifer gab an, betrunken gewesen zu sein

Vor Gericht behauptete der Täter, er könne sich wegen Alkohol- und Drogenkonsums nicht an die Tat erinnern. Außerdem sagte er, er habe gedacht, er gehe zur Wohnung seiner Ex-Freundin im 10. Stock. Das Gericht glaubte ihm nicht, da er im Aufzug nie den Knopf für den 10. Stock gedrückt hatte.

Der Mann, der geschieden ist und hohe Schulden hat, erklärte sich bereit, dem Opfer 6.810 Euro Schadensersatz zu zahlen. Es ist jedoch fraglich, ob er dies aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten leisten kann. Außerdem wird gegen ihn in einem weiteren Fall ermittelt, da er im Januar 2023 500 Euro an einen Escort-Service nicht gezahlt haben soll.

Der Anwalt des Mannes brachte vor, dass ein kürzlich entdeckter Gehirntumor das Verhalten seines Mandanten beeinflusst haben könnte. Richterin Katharina Bogner wies dieses Argument jedoch zurück und erklärte, der Angriff sei geplant gewesen. Der Mann habe die Frau mit der Absicht verfolgt, ihr Schaden zuzufügen, und habe Glück, dass er nicht auch wegen Raub oder Vergewaltigung angeklagt wurde.

Der Mann hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass dieses noch nicht rechtskräftig ist.

woman attacked in Vienna

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