Eine 32-jährige Frau aus Köln steht vor Gericht, weil sie einen ihrer Kunden unter Drogen gesetzt und ausgeraubt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr schweren Raub, Körperverletzung und Computerbetrug vor.
Der Prozess begann am Montag vor dem Landgericht Köln.
Mann fand sie über eine Online-Anzeige
Laut Gerichtsakten ereignete sich der Vorfall im April 2022. Das Opfer hatte auf eine Online-Anzeige reagiert, die sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbot. Er vereinbarte ein Treffen und besuchte die Wohnung der Frau in Köln.
Dort soll sie ihm ein Getränk angeboten haben, das mit einem Beruhigungsmittel versetzt war. Kurz nachdem er es getrunken hatte, verlor der Mann Berichten zufolge das Bewusstsein.
Während der Mann bewusstlos war, soll die Frau seine Geldbörse genommen und etwa 450 € in bar gestohlen haben. Nach Angaben der Ermittler nutzte sie auch das Smartphone des Opfers, um vier Überweisungen in Höhe von insgesamt rund 12.000 € auf ihr eigenes Bankkonto zu tätigen.
Als der Mann später aufwachte und sie zur Rede stellte, soll die Frau gedroht haben, seiner Partnerin und Familie von seinem Besuch bei einer Sexarbeiterin zu erzählen, falls er zur Polizei gehe.
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Gerichtsverhandlung läuft
Das Landgericht Köln bestätigte, dass der Frau mehrere Anklagepunkte im Zusammenhang mit Diebstahl und Betrug zur Last gelegt werden. Der Fall ist für vier Verhandlungstage angesetzt, und ein Urteil könnte bis Ende August verkündet werden.
Im Falle einer Verurteilung könnte die Frau mit mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Fall eine gefährliche Form der Ausbeutung zeigt, bei der Kunden über Online-Sexanzeigen ins Visier genommen werden.
Sexarbeit ist in Deutschland legal und reguliert, aber alle kommerziellen Aktivitäten müssen den örtlichen Gesetzen entsprechen. Sexarbeiterinnen müssen sich registrieren, Steuern zahlen und unter Gesundheits- und Sicherheitsstandards arbeiten. Fälle von Betrug, Nötigung oder Gewalt werden als Straftaten verfolgt.
Die Behörden sagen, dass der Fall in Köln ungewöhnlich ist, aber als Warnung dient, dass sowohl Kunden als auch Sexarbeiterinnen gefährdet sein können, wenn Vereinbarungen außerhalb lizenzierter Einrichtungen oder ohne angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden.
