Minderjährige Mädchen, die gezwungen wurden, in einem Bordell zu arbeiten

Die Behörden im Bezirk Baden haben die Untersuchungen eines Bordells abgeschlossen, in dem im Jahr 2023 zwei minderjährige Mädchen beschäftigt waren. Die Kantonsanwaltschaft hat mehrere Personen angeklagt, darunter Kunden und Angestellte des Bordells.

Wie die Untersuchungen begannen

Im März 2023 meldeten besorgte Bürger den Behörden, dass ein junges Mädchen aus Ungarn in einem Bordell im Bezirk Baden arbeitete. Die Polizei griff schnell ein, befreite das Mädchen und brachte es in eine sichere Umgebung. Mehrere Personen wurden festgenommen, und die Kantonsanwaltschaft leitete Strafverfahren wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution ein.

Die Ermittler stellten fest, dass das Mädchen in Ungarn mit der sogenannten „Loverboy-Methode“ getäuscht und manipuliert worden war. Bei dieser Methode gewinnen die Menschenhändler das Vertrauen ihrer Opfer, indem sie vorgeben, sich in sie zu verlieben und ein besseres Leben zu versprechen.

Sobald das Opfer emotional abhängig ist, wird es zur Prostitution gezwungen. Der Menschenhändler übergab das 16-jährige Mädchen anschließend an einen Bordellbetreiber in der Schweiz.

Zwischen Januar und März 2023 wurde das Mädchen gezwungen, im Bordell etwa 70 Kunden zu bedienen. Ein weiteres minderjähriges Opfer musste dort ebenfalls drei Tage lang arbeiten und während dieser Zeit acht Kunden bedienen. Der Hauptverdächtige, der wusste, dass das Opfer minderjährig war, wird beschuldigt, ihre Dienste trotz ihres Alters Kunden angeboten zu haben.

Kunden bestraft, weil sie minderjährige Mädchen bezahlt haben

Die Behörden identifizierten mehrere Männer, die für Sex mit den minderjährigen Mädchen bezahlt hatten. Fünf Männer wurden mit Geldstrafen und Sanktionen belegt. Sie mussten außerdem Entschädigung an das Opfer zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

Ein 44-jähriger Schweizer, der wusste, dass das Mädchen minderjährig war und dennoch ihre Dienste in Anspruch nahm, muss sich nun strafrechtlich verantworten. Er steht auch im Verdacht, illegale Pornografie besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine achtmonatige bedingte Gefängnisstrafe und möglicherweise ein Berufsverbot.

Die Kantonsanwaltschaft arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden in anderen Ländern zusammen, um den Menschenhändler zu finden, der das Opfer übergeben hat. Im Ausland laufen derzeit Ermittlungen.

Zwei ungarische Rezeptionistinnen im Alter von 36 und 45 Jahren, die bei der Führung des Bordells geholfen hatten, wurden in einem Schnellverfahren wegen Förderung der Prostitution verurteilt. Das Bezirksgericht Baden verhängte gegen sie 14 bzw. 16 Monate bedingte Haftstrafen und ordnete ihre Ausweisung für fünf Jahre an. Diese Urteile sind unanfechtbar.

Der 60-jährige Hauptverdächtige, ebenfalls aus Ungarn, wird des schweren Menschenhandels und der Zwangsprostitution Minderjähriger beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine vierjährige Gefängnisstrafe und eine zehnjährige Ausweisung. Der Verdächtige befindet sich weiterhin in Haft.